Allgemeine Geschäftsbedingungen

Christiane Wiemann Consulting 
Strategieberatung · KI-Coaching · Systemische Kommunikation
Stand: 21. September 2026 

1. Anbieterin und Geltungsbereich 

1.1 Anbieterin ist Christiane Alice Wiemann, handelnd unter Christiane Wiemann Consulting, Gustav-Schwab-Straße 1, 22609 Hamburg, E-Mail: chris@frauwiemann.de, Telefon: 0176 47065936, nachfolgend „Beraterin“. 

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Strategieberatung, Marken- und Kommunikationsberatung, KI-Beratung und KI-Coaching, Coaching für systemische Kommunikation sowie Workshops, Trainings, Moderation und projektbegleitendes Sparring. Coaching- und Trainingsleistungen werden persönlich vor Ort oder als interaktive Live-Termine erbracht. Der Verkauf von Lernvideos, der Zugang zu abrufbaren Kursaufzeichnungen und betreute Selbstlernprogramme sind nicht Gegenstand dieser Fassung. 

1.3 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, nachfolgend gemeinsam „Auftraggeber“. Verbraucher ist eine natürliche Person, die überwiegend zu Zwecken handelt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer handelt beim Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit (§ 14 BGB). Regelungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind ausdrücklich entsprechend bezeichnet. 

1.4 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung dieser AGB. Eine spätere Änderung auf der Website ändert bestehende Verträge nicht automatisch. 

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang 

2.1 Buchungen und Termine werden individuell nach telefonischer Rücksprache vereinbart. Im Anschluss an das Gespräch erhält der Auftraggeber ein Angebot per E-Mail mit den vereinbarten Leistungen, Terminen und Preisen sowie diesen AGB und gegebenenfalls den gesetzlich erforderlichen Verbraucher- und Widerrufsinformationen. Der Vertrag kommt durch Annahme dieses Angebots in Textform, beispielsweise per E-Mail, innerhalb der im Angebot genannten Annahmefrist zustande. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Darstellungen auf der Website sowie Kontakt- und Terminanfragen sind unverbindlich und begründen für sich genommen noch keinen Vertrag. 

2.2 Das Angebot legt insbesondere Leistungsinhalt, Umfang, Format, Termine, Vergütung und gegebenenfalls Laufzeit fest. Zusätzliche Leistungen oder wesentliche Änderungen werden vor ihrer Durchführung einschließlich etwaiger Mehrkosten vereinbart. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. 

2.3 Die Beraterin erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und mit der erforderlichen Sorgfalt. Soweit nach dem Vertragsinhalt Dienstleistungen geschuldet sind, wird kein bestimmter wirtschaftlicher, persönlicher oder organisatorischer Erfolg zugesagt. Ist ein konkreter werkvertraglicher Erfolg vereinbart, bleiben die hierfür geltenden gesetzlichen Rechte unberührt. 

2.4 Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung, Psychotherapie und die Diagnose oder Behandlung psychischer Erkrankungen sind nicht Gegenstand der Leistungen. Technische Softwareentwicklung, produktiver Systembetrieb, rechtliche Compliance-Prüfungen und Zertifizierungen sind nur bei ausdrücklicher, rechtlich zulässiger Vereinbarung Bestandteil des Auftrags. 

3. Zusammenarbeit und Kommunikation 

3.1 Die Zusammenarbeit beruht auf respektvoller, offener und fairer Kommunikation. Beide Seiten sprechen Unklarheiten, veränderte Erwartungen und erkennbare Hindernisse möglichst frühzeitig an und behandeln unterschiedliche Perspektiven wertschätzend. 

3.2 Der Auftraggeber stellt die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig bereit und benennt bei Projekten eine zuständige Ansprechperson. Er weist auf erkennbare Fehler oder wesentliche Änderungen bereitgestellter Informationen hin. 

3.3 Verzögerungen infolge ausstehender notwendiger Mitwirkung werden besprochen und Termine angemessen angepasst. Zusätzliche Vergütung entsteht nicht allein durch eine Verzögerung, sondern nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung oder eines gesetzlichen Anspruchs. 

3.4 Der Auftraggeber entscheidet eigenverantwortlich über die Umsetzung von Empfehlungen. Die Verantwortung der Beraterin für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bleibt bestehen. 

3.5 Coaching setzt die freiwillige Beteiligung der gecoachten Person voraus. Persönliche Offenlegungen können abgelehnt werden. Bei Coaching im Auftrag eines Unternehmens werden Ziele und Umfang etwaiger Rückmeldungen an das Unternehmen vorab mit den Beteiligten geklärt. Vertrauliche Gesprächsinhalte werden nicht allein deshalb offengelegt, weil das Unternehmen das Coaching bezahlt. 

3.6 Kritik, Reklamationen und die Geltendmachung gesetzlicher Rechte bleiben uneingeschränkt möglich. Eine vorherige persönliche Aussprache ist keine Voraussetzung dafür. 

4. Honorare und Zahlung 

4.1 Maßgeblich ist die vereinbarte Vergütung. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern gelten ausdrücklich als netto bezeichnete Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Der zeitliche Umfang eines Beratertages wird im Angebot festgelegt. 

4.2 Reise-, Übernachtungs-, Raum-, Lizenz- und sonstige Fremdkosten werden nur zusätzlich berechnet, wenn ihre Übernahme vorab vereinbart wurde. Vereinbarte Budgets sind einzuhalten; Überschreitungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. 

4.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Einzelleistungen nach Erbringung und laufende Beratungsleistungen monatlich nachträglich abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen, jedoch nicht vor Eintritt der gesetzlichen Fälligkeit. Bei Werkleistungen bleiben insbesondere die gesetzlichen Voraussetzungen der Abnahme und Fälligkeit unberührt. Vorschüsse und Abschlagszahlungen werden gesondert im gesetzlich zulässigen Rahmen vereinbart. 

4.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte werden nicht eingeschränkt. 

5. Verbindliche Termine, Absagen und Verschiebungen 

5.1 Bestätigte Termine werden verbindlich reserviert. Absagen und Verschiebungswünsche sollen frühzeitig in Textform, insbesondere per E-Mail, mitgeteilt werden. Maßgeblich für die nachfolgenden Fristen ist der Zugang der Mitteilung bei der Beraterin; eine zusätzliche Bestätigung durch die Beraterin ist für den Zugang nicht erforderlich. 

5.2 Für separat gebuchte Coachingtermine besteht ein zusätzliches vertragliches Recht zur kostenfreien Absage bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn. Es entfällt dann die Vergütung für den abgesagten Termin. Die Frist wird in fortlaufenden Stunden berechnet und umfasst auch Wochenenden und Feiertage. Für die Beendigung eines gesamten Coachingpakets gelten die vereinbarten und gesetzlichen Kündigungsregelungen; ein Anspruch auf kostenlose Auflösung des ganzen Pakets wird durch diese Terminregelung nicht begründet. 

5.3 Bei Coachingabsagen weniger als 48 Stunden vor Beginn sowie bei Nichterscheinen besteht kein zusätzliches vertragliches Recht zur kostenfreien Absage. Für Strategieprojekte, projektbezogene Beratungsbuchungen, Workshops und Trainings wird unabhängig vom Zeitpunkt der Absage kein zusätzliches vertragliches kostenloses Stornorecht eingeräumt. Gesetzliche Rechte nach Ziffer 5.6 bleiben unberührt. 

5.3a Ein Ausfallhonorar wird nur erhoben, soweit nach den gesetzlichen Voraussetzungen ein Vergütungs- oder Ersatzanspruch besteht. Bei Annahmeverzug gemäß § 615 BGB kann die vereinbarte Vergütung für die ausgefallene Leistung geschuldet bleiben, wenn die Beraterin leistungsbereit und leistungsfähig war. Anzurechnen sind ersparte Aufwendungen, anderweitiger Erwerb durch die freigewordene Zeit sowie Erwerb, dessen Erzielung die Beraterin böswillig unterlassen hat. Bei einer freien Kündigung eines Werkvertrags richtet sich die Vergütung nach § 648 BGB einschließlich der dort vorgesehenen Abzüge und gesetzlichen Vermutung. Andere wirksame Kündigungen werden nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Regeln abgerechnet. Bereits erbrachte Leistungen und Ausfallansprüche dürfen nicht doppelt berechnet werden. 

5.4 Die Beraterin erläutert eine Forderung nachvollziehbar unter Berücksichtigung der Abzüge. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass kein Anspruch oder nur ein geringerer Anspruch besteht. Die gesetzlichen Darlegungs- und Beweislastregeln bleiben unberührt. Eine Vertragsstrafe oder eine vom tatsächlichen Anspruch unabhängige Stornopauschale wird nicht vereinbart. 

5.5 Eine Terminverschiebung setzt eine Vereinbarung über den Ersatztermin und gegebenenfalls anfallende Kosten voraus. Bei einer einvernehmlichen Umbuchung wird ausdrücklich festgehalten, ob und in welcher Höhe die Vergütung des ursprünglichen Termins auf den Ersatztermin angerechnet wird. Eine bloße Anfrage reserviert noch keinen Ersatztermin. 

5.6 Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere ein im Einzelfall bestehendes Kündigungsrecht nach § 627 BGB, bleiben unberührt. Wird ein solches Recht wirksam ausgeübt, bestimmen sich die finanziellen Folgen nach den dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere gegebenenfalls § 628 BGB, und nicht nach einer pauschalen Verpflichtung zur Zahlung ausgefallener Termine. 

5.7 Die Absage eines einzelnen Termins beendet nicht ohne Weiteres einen darüber hinausgehenden Beratungsvertrag. Für Retainer und zusammenhängende Programme sind Umfang, Terminplanung und Kündigung im jeweiligen Angebot zu regeln. Eine eindeutig erklärte Kündigung oder ein Widerruf wird entsprechend ihrem beziehungsweise seinem Inhalt behandelt und nicht lediglich als Terminabsage eingeordnet. 

6. Ausfall durch die Beraterin und technische Störungen 

6.1 Muss die Beraterin einen Termin absagen, informiert sie den Auftraggeber unverzüglich. Die Parteien können einen Ersatztermin vereinbaren. Kommt keine Einigung zustande, wird für die ausgefallene, nicht erbrachte Leistung keine Vergütung berechnet; dafür geleistete Vorauszahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unter Berücksichtigung von Ziffer 11 bestehen. 

6.2 Bei Online-Terminen sorgen beide Seiten für die ihnen obliegenden technischen Voraussetzungen. Bei erheblichen Störungen stimmen sie das weitere Vorgehen und gegebenenfalls einen Ersatztermin ab. Vergütungs- und Ersatzansprüche richten sich nach der Ursache der Störung und den gesetzlichen Regelungen. Ein allgemeiner Ausschluss der Verantwortlichkeit für eingesetzte Technik wird nicht vereinbart. 

7. Vertraulichkeit und Datenschutz 

7.1 Beide Vertragsparteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche und persönliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Auftrags. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus. 

7.2 Ausgenommen sind Informationen, die ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt sind oder werden, rechtmäßig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden. Zulässig bleiben außerdem erforderliche Offenlegungen gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichteten Rechts- und Steuerberatern sowie zur Wahrnehmung oder Verteidigung eigener Rechte gegenüber Gerichten und zuständigen Behörden. Gesetzlich verpflichtende Offenlegungen bleiben zulässig. Soweit rechtlich erlaubt, wird die betroffene Seite zuvor informiert. 

7.3 Unterstützende Personen erhalten vertrauliche Informationen nur, soweit dies für ihre befugte Mitwirkung erforderlich ist und sie angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Für die Weitergabe persönlicher Coachinginhalte gelten zusätzlich die mit der gecoachten Person vereinbarten Grenzen. 

7.4 Ton-, Bild- und Videoaufzeichnungen sowie automatische Transkriptionen, auch durch KI-Assistenten, bedürfen vorab einer ausdrücklichen Vereinbarung und der erforderlichen Erlaubnisse aller betroffenen Personen. Die Buchung einer Leistung gilt nicht als Zustimmung zu einer Aufzeichnung. 

7.5 Personenbezogene Daten werden entsprechend den anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeitet. Die Datenschutzhinweise erläutern die Verarbeitung durch die Beraterin. Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, schließen die Parteien vor deren Beginn die erforderliche Vereinbarung. Diese AGB ersetzen weder Datenschutzhinweise noch einen Auftragsverarbeitungsvertrag oder eine erforderliche Einwilligung. 

7.6 Namen, Logos, Bewertungen und Projektdetails des Auftraggebers werden nur mit vorheriger gesonderter Erlaubnis für Referenzen oder Werbung verwendet. 

8. Besondere Regelungen für KI-Beratung und KI-Coaching 

8.1 Umfang und Grenzen des Einsatzes von KI-Werkzeugen werden entsprechend dem Auftrag abgestimmt. Vertrauliche Kundeninformationen und personenbezogene Daten dürfen nur in dafür abgestimmten und rechtlich zulässigen Umgebungen verarbeitet werden. Eine Freigabe des Auftraggebers ersetzt keine erforderliche datenschutzrechtliche Grundlage. 

8.2 Soweit für Übungen möglich, werden fiktive oder wirksam anonymisierte Beispieldaten verwendet. Der Auftraggeber stellt nur Daten und Materialien bereit, zu deren Verwendung im vereinbarten Rahmen er berechtigt ist. Eigene Prüf- und Sorgfaltspflichten der Beraterin bleiben unberührt. 

8.3 KI-generierte Ausgaben können fehlerhaft, unvollständig oder verzerrt sein. Die Beraterin prüft ihre eigenen vertraglichen Arbeitsergebnisse mit der nach dem Auftrag erforderlichen Sorgfalt. Vor einer eigenständigen produktiven Verwendung von KI-Ausgaben durch den Auftraggeber ist eine dem Einsatzzweck angemessene fachliche und gegebenenfalls rechtliche Prüfung erforderlich. 

8.4 Ohne ausdrückliche Vereinbarung wird weder eine bestimmte dauerhafte Verfügbarkeit oder Funktion eines Drittanbieter-Werkzeugs noch die Exklusivität oder urheberrechtliche Schutzfähigkeit rein KI-generierter Inhalte zugesagt. Die Haftung für eigene Pflichtverletzungen richtet sich nach Ziffer 11. 

8.5 Eigene Konten und kostenpflichtige Lizenzen des Auftraggebers werden nur nach vorheriger Abstimmung vorausgesetzt. Verträge, die der Auftraggeber unmittelbar mit Werkzeuganbietern schließt, richten sich nach den mit diesen vereinbarten Bedingungen. 

9. Nutzungsrechte 

9.1 Der Auftraggeber erhält an den für ihn erstellten und überlassenen Arbeitsergebnissen die einfachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte, die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlich sind. Dies umfasst die dafür erforderliche persönliche oder unternehmensinterne Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe an mit der Umsetzung beauftragte Dienstleister. Soweit die Veröffentlichung zum vereinbarten Zweck gehört, ist auch diese umfasst. 

9.2 Allgemeine Methoden, vorbestehende Konzepte, Trainingsunterlagen und Vorlagen der Beraterin dürfen im Rahmen des vereinbarten Zwecks genutzt werden. Ihre Vermarktung als eigenes Schulungsprodukt, ihr Weiterverkauf oder ihre öffentliche Bereitstellung außerhalb dieses Zwecks bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Individuell vereinbarte weitergehende Rechte sowie gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt. Die Nutzung frei zugänglichen Wissens, allgemeiner Fähigkeiten und nicht geschützter Methoden wird nicht eingeschränkt. 

9.3 Rechte an Materialien des Auftraggebers verbleiben bei diesem. Er räumt der Beraterin die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Nutzungsrechte ein. Auf relevante Nutzungsbeschränkungen fremder Materialien weist die jeweils bereitstellende Seite vor deren Verwendung hin. 

10. Laufzeit und Beendigung 

10.1 Einzelaufträge enden mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen. Für laufende Beratung, Retainer und Programme werden Laufzeit, Leistungsumfang, gegebenenfalls Übertragbarkeit von Kontingenten und ordentliche Kündigungsfristen im Angebot festgelegt. Fehlt eine Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Regelungen. Eine automatische Vertragsverlängerung wird durch diese AGB nicht begründet. 

10.2 Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung sowie gegebenenfalls nach § 627 BGB bleiben unberührt. Kündigungen sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen, soweit nicht gesetzlich eine andere Form vorgeschrieben ist. 

10.3 Die Abrechnung nach einer vorzeitigen Beendigung richtet sich nach den wirksamen vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschriften. Vorauszahlungen werden insoweit erstattet, als kein Anspruch auf ihre Einbehaltung besteht. Nicht erbrachte Leistungen werden nicht allein wegen der Kündigung pauschal vollständig fällig. 

11. Haftung 

11.1 Die Beraterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. 

11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Beraterin bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Dies ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. 

11.3 Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Ausnahmen nach Ziffer 11.1 bleiben stets unberührt. Die Regelungen gelten auch für Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Zwingende Ansprüche, insbesondere betroffener Personen nach Datenschutzrecht, werden nicht eingeschränkt. 

12. Schlussbestimmungen 

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern darf diese Rechtswahl nicht dazu führen, dass ihnen der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts entzogen wird, das ohne die Rechtswahl anwendbar wäre, insbesondere des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts. Für die gerichtliche Zuständigkeit gelten die gesetzlichen Regelungen. 

12.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder nicht Vertragsbestandteil werden, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine automatische Ersetzung durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Regelung wird nicht vereinbart. 

13. Widerrufsrecht für Verbraucher 

13.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Hierüber wird gesondert durch die Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular informiert. Die Stornoregelungen in Ziffer 5 beschränken dieses Recht nicht. 

13.2 Ein Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist setzt das gesonderte ausdrückliche Verlangen und die Zustimmung des Verbrauchers voraus. Die bloße Zustimmung zu diesen AGB ersetzt diese Erklärungen nicht. Ein etwaiger Wertersatz und ein Erlöschen des Widerrufsrechts richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Leistungsbeginn allein führt bei einer entgeltlichen Dienstleistung noch nicht zum Erlöschen des Widerrufsrechts.